Das oelvergleich.de Magazin

Unser Heizöl Magazin informiert Sie regelmäßig zu aktuellen Themen rund ums Heizöl.

Heizöl vs. Alternativen: Vor- und Nachteile im Check

Entdecken Sie die Vor- und Nachteile von Heizöl im Vergleich zu alternativen Heizsystemen und finden...

Neueste Technologie in Heizölkesseln

Entdecken Sie die neueste Technologie in Heizölkesseln für effiziente Wärme und Energieersparnis in Ihrem Zuhause....

Wartung von Heizölkesseln – Was ist erforderlich?

Erfahren Sie, welche Wartung bei Heizölkesseln notwendig ist, um Effizienz und Sicherheit Ihrer Heizungsanlage zu...

Heizölsicherheit: Schutz vor Lecks & Umweltschäden

Erfahren Sie, wie Sie effektiv Heizölsicherheit gewährleisten und Ihr Zuhause vor Lecks und Kontamination schützen.

Wie lange können Sie noch mit Öl heizen?

Laut neuem GEG gelten für Ölheizungen seit 2024 diese Bestimmungen:

  • Niedertemperaturkessel und mit Öl betriebene Brennwertheizungen können Sie weiter wie gewohnt nutzen.
  • Für alte Ölheizungen gilt eine Austauschpflicht.
  • Beim Ersatz einer Heizungsanlage oder im Neubau dürfen nur noch neue Ölheizungsanlagen installiert werden. Diese müssen mit erneuerbarer Energie kombiniert werden.

Sollten Sie Ihre bestehende Ölheizungsanlage modernisieren, empfiehlt sich ein hybrides Heizsystem mit einem bestimmten Anteil erneuerbarer Energien. Dessen Höhe richtet sich nach dem Zeitpunkt Ihres Heizungstauschs und nach der kommunalen Wärmeplanung. Sollte diese noch nicht vorliegen, können Sie erneuerbare Energien bis zum Jahr 2045 gestaffelt bis 65 % einsetzen. Sollte die kommunale Wärmeplanung aber bereits vorliegen, Sie dazu verpflichtet, 65 % erneuerbare Energien ab spätestens dem sechsten Jahr nach der Heizungsmodernisierung zu nutzen.

Zeitpunkt für die kommunale Wärmeplanung: Heizöl Magazin informiert

Wann die kommunale Wärmeplanung einer Kommune vorliegen muss, hängt von deren Größe und Einwohnerzahl ab. Große Kommunen müssen Ihre Wärmeplanung bis zum 01.07.2026 veröffentlichen, in kleineren Kommunen ist der Stichtag der 01.07.2028. Diese Festlegungen wurden im neuen GEG 2024 getroffen. Die kommunale Wärmeplanung ist entscheidend, weil daraus hervorgeht, welche Haushalte und sonstigen Gebäude künftig mit Fernwärme versorgt werden. Es geht darum, im Gebäudesektor die Treibhausgasemissionen deutlich zu senken. Zunächst fokussiert das GEG 2024 auf den Neubau und Sanierungen. Hierbei soll die Nutzung von erneuerbaren Energien forciert werden. Alte, emissionsstarke Ölheizungen müssen ausgetauscht werden. Hierbei gilt: Öl- und Gasheizung mit einer Inbetriebnahme vor dem 01.01.1991 müssen sofort stillgelegt werden. Später eingebaute Heizungen sind nach 30 Jahren auszutauschen.